Quelle: Mareke Bakker
Hygienekonzept Süderneulander SV e.V.
Trainingsbetrieb der Gymnastik & Fitnessabteilung
Der Trainingsbetrieb findet nur statt, wenn die Inzidenz unter 35 liegt!
Ab einer Inzidenz von über 35 kann der Aufwand (Testung, etc. nicht geleistet werden)
Vereinsdaten:
Süderneulander SV e.V.
Mareke Bakker (3. Vors. & Abteilungsleitung Gymnastik & Fitness)
Tel.: 0 49 31 – 97 23 18
Mail: M-B-SSV@kabelmail.de
Grundsatz
Die Grundlage für sämtliche aufgeführten Maßnahmen und Regelungen ist die Annahme, dass eine Ansteckung mit SARS-COV2 zwar möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch das Umsetzen der genannten Hygienemaßnahmen sehr gering ist.
Um auf ein erhöhtes Risiko vorbereitet zu sein und die Fortführung von risikominimiertem Trainingsbetrieb zu ermöglichen, wird im Konzept eine abgestufte Übersicht zu Hygienemaßnahmen gegeben. Durch die Steuerung anhand der aktuellen lokalen Einschätzung kann die Prävention verhältnissmäßig angepasst werden.
Allgemeine Hygieneregeln
- Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (2
- Meter), oder je teilnehmende Person eine Fläche von 10 m².
- Zutritt in die Sporthalle nur mit einem medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske, dies gilt auch für die Umkleiden.
- Entfernung der Maske erst am „Platz“
- Abgabe eines Zettels mit Angabe folgender Daten: Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, Teilnahmedatum (Aufbewahrung bei den ÜLs mind. 3 Wo., zwecks Rückverfolgung)
- Körperliche Begrüssungsrituale (z.B. Hände schütteln, Umarmungen, etc.) sind zu unterlassen
- Eigene „Sportgeräte“ verwenden (Matte, Decke, Theraband, Gymnastikball, Hanteln, etc.)
- Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch)
- Empfehlung zum Hände waschen mit Wasser und Seife (min. 30 Sekunden) und/ oder desinfizieren der Hände
- Der Zugang zu den Toiletten, sowie Waschbecken mit Seife und Desinfektionsmittel ist während des Trainingsbetriebes sichergestellt.
- Max. 30 Teilnehmer*innen (vollständig Geimpfte + Genesene zählen nicht mit)
Verdachtsfälle Covid-19
- Eine Teilnahme am Trainingsbetrieb ist für alle Beteiligten nur möglich bei symptomfreiem Gesundheitszustand
- Personen mit verdächtigen Symptomen müssen die Sportstätte umgehend verlassen, bzw. diese gar nicht betreten. Solche Symptome sind:
° Husten, Fieber (ab 38 ° Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome
° Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
- Bei positivem Test auf das CORONA Virus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne. Die betreffende Person wird mindestens 14 Tage aus dem Trainingsbetrieb genommen. Gleiches gilt bei positiven Testergebnissen im Haushalt der betreffenden Person.
Organisatorisches
- Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben.
- Ansprechpartnerin für sämtliche Anliegen und Anfragen zum Hygienekonzept des Trainingsbetriebes ist Mareke Bakker.
- Das Hygienekonzept ist anhand der vorliegenden Rahmenbedingungen des Verein Süderneulander Sportverein e.V. und den jeweiligen Sportstätten mit den lokalen Behörden abgestimmt.
- Die Sportstätten sind mit ausreichend Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten, vor allem in den Eingangsbereichen ausgestattet.
- Alle Übungsleiter*innen und Helfer*innen sind in die Vorgaben und Maßnahmen zum Trainingsbetrieb eingewiesen.
- Vor Aufnahme des Trainingsbetriebes werden alle Personen, die in den aktiven Trainingsbetrieb involviert, bzw. aktiv teilnehmen, über die Hygieneregeln informiert.
- Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt, bzw. sie werden der Sportstätte verwiesen.
Norden, den 01.06.2021